Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz
Berufsbild
In der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz werden die Schülerinnen und Schüler zur Pflegeassistentin bzw. zum Pflegeassistenten ausgebildet.
Mit diesem Berufsabschluss können sie anschließend in Einrichtungen unter Anleitung einer Fachkraft der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege, der Behindertenhilfe oder der Familienpflege arbeiten.
Aufnahmevoraussetzungen
Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
Für die Aufnahme ist außerdem nach § 56 Abs. 5 NSchG eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Diese Untersuchung entspricht der Erstuntersuchung nach dem JArbSchG.
kostenpflichtige Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt
(evtl. im Klassenverband nach der Einschulung)erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (nach Schulplatzzusage beantragen)
Unterrichtsfächer
Deutsch / Kommunikation
Fremdsprache / Kommunikation
Mathematik
Politik
Sport
Religion
Arbeits- und Beziehungsprozess
Unterstützung des Menschen in seiner Lebenswelt
Pflege von Menschen in verschiedenen Lebensphasen
Wahlpflichtangebote
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung über 960 Zeitstunden findet in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Familienpflege statt.
Die Ausbildung ist förderungswürdig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög).
Ausbildungsabschluss
Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt.
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin / Staatlich geprüfter Pflegeassistent“ zu tragen.
Bei erfolgreichem Besuch der zweijährigen Berufsfachschule (Durchschnitt 3,0) kann der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erreicht werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
zur staatlich anerkannten Altenpflegerin, zum staatlich anerkannten Altenpfleger
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
Vorbereitung auf die Berufe, z.B.
Medizinische Fachangestellte
Zahnmedizinische Fachangestellte
Familienpflegerin
Heilerziehungspfleger