Fachschule für Heilerziehungspflege


Berufsbild

Heilerziehungspfleger (m/w/d) sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung aller Altersklassen in den unterschiedlichen Lebenswelten zuständig. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung.

Heilerziehungspfleger unterstützen im Rahmen von individuell erstellten Förder- und Assistenzangeboten den Menschen zur Erreichung eines möglichst aktiven und selbstbestimmten Lebens. Ziel ist die Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie erfassen den Assistenzbedarfs und Erstellen einen individuellen Hilfeplan mit und für den Klienten. Sie beraten und unterstützen die Angehörigen der Menschen mit Betreuungsbedarf.

Förderaspekte sind u.a. der sozial-emotional, kognitive, motorisch-körperliche und psychosexuelle Entwicklungsbereich des Menschen. Diese können im alltäglichen Geschehen der Haushaltsführung, der eigenen Körperhygiene und Pflege, in der Freizeit, im Privatleben oder auch im Berufsleben ihre Anwendung finden.

Schlüsselkompetenzen dieses Berufsbildes sind Fachlichkeit, Kreativität und Menschenliebe.

Heilerziehungspfleger (m/w/d) sind tätig in:

  • in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung

  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderung

  • in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie

  • in ambulanten Diensten

  • in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken

  • in Kindertageseinrichtungen

  • Einrichtungen der Hospizhilfe

  • an Schulen (Inklusionshelfer)


Ausbildungsziel

Die Prüflinge werden in den Bereichen Fachtheorie und Praxis geprüft.

Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt,

  • die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (m/w/d)“ zu tragen.

  • Außerdem erhält man einen Bachelor Professional of Sozialwesen

  • und die Fachhochschulreife.

  • in der Ausbildung erworbene Creditpoints können auf ein späteres Studium angerechnet werden.


Aufnahmevoraussetzung

In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer als schulische und berufliche Voraussetzung folgende Punkte erfüllt:

1. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen gleichwertigen Abschluss

und a) den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz

oder b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist

oder c) ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich nachweisen kann.

oder den erfolgreichen Besuch

a) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales

b) der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule

c) der Grundstufe 1 (Die Grundstufe umfasst in der Regel das erste Jahr der berufsschulischen Ausbildung) einer einschlägigen dualen Berufsausbildung

d) der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales

e) der Berufsfachschule -Pflegeassistenz- mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0 nachweisen kann

oder

2. eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat.

und

3. die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist (Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung).

Neben den schulischen Abschlüssen und den beruflichen wie praktischen Tätigkeiten ist die persönliche wie gesundheitliche Eignung Voraussetzung zur Aufnahme in die Fachschule Heilerziehungspflege.


Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung findet in Vollzeit statt und dauert 3 Jahre.

Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden in den drei Jahren der Ausbildung beträgt 2400 Stunden. Zusätzlich werden Praxisstunden in Höhe von 1500 Stunden in unterschiedlichen Einrichtungen der Eingliederungshilfe abgeleistet.

Der Unterricht findet an vier Tagen in der Woche statt. An einem Tag in der Woche arbeiten die Fachschüler in den Einrichtungen. Zusätzlich sind in jedem Ausbildungsjahr Blockpraktika abzuleisten.

In den Ferienzeiten findet kein Unterricht statt.


Unterrichtsorganisation

Berufsübergreifender Lernbereich
  • Deutsch / Kommunikation

  • Englisch / Kommunikation

  • Politik

  • Religion

  • Mathematik

Berufsbezogener Lernbereich

Beispiel für das erste Ausbildungsjahr:

  • Modul 1: Entwicklungsaufgaben wahrnehmen und begleiten

  • Modul 2: Individuelle Beziehungs- und Bildungsprozesse initiieren

  • Modul 3: Menschen bedürfnisorientiert pflegen

  • Modul 4: Kommunikation als Mittel der Beziehungsgestaltung nutzen

  • Modul 5: Berufsidentität entwickeln

  • Modul: Optionale Lernangebote

  • Modul Praxis: Grundlegende heilerziehungspflegerische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und reflektieren


Finanzierung

Es besteht die Möglichkeit ein Aufstiegs-Bafög in Höhe von monatlich 841 € (ledig ohne Kinder; mit Kindern erhöht sich der Zuschuss) zu beantragen. Der Zuschuss erfolgt elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der N-Bank.

Link N-Bank


Ansprechpartner

Marcus Szemborski
(Abteilungsleitung)

Kontaktieren

Ansprechpartner

Anja Faßbender
(Bildungsgangleitung)

Kontaktieren