Berufsfachschule Fahrzeugtechnik - Klasse 1


Ziele der Berufsausbildung

  • Vermittlung einer fachpraktischen und fachtheoretischen Grundbildung für das Berufsfeld Fahrzeugtechnik (für Schülerinnen und Schüler aus allen Schulformen).

  • Erwerb grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse für die anschließende Fachausbildung im Ausbildungsbetrieb.

  • Vertiefen und Erweitern der Allgemeinbildung für den Eintritt in das Berufsleben.


Dauer

Die Dauer der Ausbildung beträgt ein Jahr.


Schulische Einordnung


Voraussetzungen

  • Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I mit mindestens einem Hauptschulabschluss.

  • Bescheinigung über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. (Berechtigungsscheine geben die Stadt- / Gemeindeverwaltungen aus.)

  • Die Probezeit beträgt sechs Wochen.


Unterrichtsfächer

Unterrichtsstunden pro Woche: 36


Berufsübergreifender Lernbereich (9 Stunden)
  • Deutsch / Kommunikation

  • Fremdsprache / Kommunikation

  • Politik

  • Sport

  • Religion

Fachtheorie (9 Stunden) & Fachpraxis (18 Stunden)

mit den Lernfeldern:

  • Lernfeld 1: Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren

  • Lernfeld 2: Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren

  • Lernfeld 3: Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen

  • Lernfeld 4: Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen


Abweichungen von dieser Stundentafel sind aus schulorganisatorischen Gründen möglich.


Abschlüsse

Prüfungen und Berechtigungen

Eine Abschlussprüfung wird in Theorie und Praxis durchgeführt. Die Berufsfachschule ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen in Fachtheorie und Fachpraxis mindestens mit „ausreichend" bewertet werden.

Die bestandene Abschlussprüfung und ein Notendurchschnitt mit mindestens 3,0 berechtigt zum Besuch der Berufsfachschule Klasse 2 - Technik.


Anrechnungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Abschluss kann als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden und berechtigt zum Eintritt in das 2. Ausbildungsjahr eines dem Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufes.


Beendigung der 12-jährigen Schulpflicht

Der regelmäßige Besuch der Berufsfachschule macht den weiteren Besuch der Pflichtschule zurzeit entbehrlich, wenn anschließend kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird. (Das erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz, wenn man anschließend keinen Ausbildungsvertrag abschließt!)


Kosten

Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittel werden zum Teil zur Verfügung gestellt. Kosten entstehen für Arbeitskleidung. Ausbildungsbeihilfen sind nach den geltenden Vorschriften möglich.

Verauslagte Fahrtkosten werden vom Landkreis Cuxhaven auf Antrag erstattet.


Ansprechpartner

Sebastian Loewer

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