Berufsfachschule Fahrzeugtechnik - Klasse 1
Ziele der Berufsausbildung
Vermittlung einer fachpraktischen und fachtheoretischen Grundbildung für das Berufsfeld Fahrzeugtechnik (für Schülerinnen und Schüler aus allen Schulformen).
Erwerb grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse für die anschließende Fachausbildung im Ausbildungsbetrieb.
Vertiefen und Erweitern der Allgemeinbildung für den Eintritt in das Berufsleben.
Dauer
Die Dauer der Ausbildung beträgt ein Jahr.
Voraussetzungen
Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I mit mindestens einem Hauptschulabschluss.
Bescheinigung über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. (Berechtigungsscheine geben die Stadt- / Gemeindeverwaltungen aus.)
Die Probezeit beträgt sechs Wochen.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsstunden pro Woche: 36
Deutsch / Kommunikation
Fremdsprache / Kommunikation
Politik
Sport
Religion
mit den Lernfeldern:
Lernfeld 1: Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren
Lernfeld 2: Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren
Lernfeld 3: Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen
Lernfeld 4: Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen
Abweichungen von dieser Stundentafel sind aus schulorganisatorischen Gründen möglich.
Abschlüsse
Prüfungen und Berechtigungen
Eine Abschlussprüfung wird in Theorie und Praxis durchgeführt. Die Berufsfachschule ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen in Fachtheorie und Fachpraxis mindestens mit „ausreichend" bewertet werden.
Die bestandene Abschlussprüfung und ein Notendurchschnitt mit mindestens 3,0 berechtigt zum Besuch der Berufsfachschule Klasse 2 - Technik.
Anrechnungsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Abschluss kann als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden und berechtigt zum Eintritt in das 2. Ausbildungsjahr eines dem Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufes.
Beendigung der 12-jährigen Schulpflicht
Der regelmäßige Besuch der Berufsfachschule macht den weiteren Besuch der Pflichtschule zurzeit entbehrlich, wenn anschließend kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird. (Das erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz, wenn man anschließend keinen Ausbildungsvertrag abschließt!)
Kosten
Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittel werden zum Teil zur Verfügung gestellt. Kosten entstehen für Arbeitskleidung. Ausbildungsbeihilfen sind nach den geltenden Vorschriften möglich.
Verauslagte Fahrtkosten werden vom Landkreis Cuxhaven auf Antrag erstattet.