Berufsfachschule Agrarwirtschaft - Klasse 1



Ziele

  • Vermittlung einer fachpraktischen und fachtheoretischen Grundbildung für das Berufsfeld Agrarwirtschaft (für Schüler/Innen aus allen Schulformen, wie Hauptschule, Realschule u.a.):
    - Landwirt (m/w/d)
    - Fachkraft für Agrarservice (m/w/d)
    - Pferdewirt (m/w/d)
    - Tierwirt (m/w/d)
    - Fischwirt (m/w/d)

  • Erwerb grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse für die anschließende Fachausbildung im Ausbildungsbetrieb

  • Vertiefen und Erweitern der Allgemeinbildung für den Eintritt in das Berufsleben


Dauer

Die Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr.


Unterrichtsfächer

Unterrichtsstunden pro Woche: 36.

Berufsübergreifender Lernbereich (9 Stunden)
  • Deutsch / Kommunikation

  • Englisch / Kommunikation

  • Politik

  • Sport

  • Religion

Theorie mit den Lernfeldern (9 Stunden)
  • Erzeugen und Vermarkten von Pflanzen und pflanzlichen Produkten

  • Erzeugen und Vermarkten von Tieren und tierischen Produkten

  • Führen eines Betriebes

Praxis mit den Lernfeldern (18 Stunden)
  • Produktionstechnik im Betrieb (im Rahmen eines Betriebspraktikums)

  • Grundlagen der Metall- und Holzverarbeiteung

  • Boden und Pflanzen

  • Wartung und Kundendienst in der Landtechnik (einwöchiger DEULA-Lehrgrang)


Aufnahmevoraussetzungen

  • Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I mit mindestens einem Hauptschulabschluss.

  • Nachweis einer individuellen Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit (kann nachgereicht werden).

  • Die Probezeit beträgt 6 Wochen.


Prüfungen und Berechtigungen

Eine Abschlussprüfung wird in Theorie und Praxis durchgeführt.
Die Berufsfachschule ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen in Fachtheorie und Fachpraxis mindestens mit „ausreichend" bewertet werden.

Die bestandene Abschlussprüfung und ein Notendurchschnitt mit mindestens 3,0 berechtigt zum Besuch der Berufsfachschule Klasse 2 – Agrarwirtschaft.

(Erwerb des Realschulabschlusses möglich.)


Anrechnungsmöglichkeiten

Mögliche Anrechnung als erstes Lehrjahr eines dem Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufes.


Beendigung der 12-jährigen Schulpflicht

Durch den regelmäßigen Besuch der Berufsfachschule ist die Schulpflicht erfüllt, wenn anschließend kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird. (Das erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz, wenn man anschließend keinen Ausbildungsvertrag abschließt!)


Ausbildungskosten und -förderung

Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittel werden zum Teil zur Verfügung gestellt. Kosten entstehen für Arbeitskleidung. Ausbildungsbeihilfen sind nach den geltenden Vorschriften möglich.

Verauslagte Fahrtkosten werden vom Landkreis Cuxhaven für Schüler, die keinen Realschulabschluss haben, auf Antrag erstattet.


Ansprechpartnerin

Martina Gerlach

Kontaktieren








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